
Unser Anliegen
"Biberach zahlt bar" ist eine Initiative von Geschäftstreibenden und Privatpersonen in Biberach und Umgebung, die sich für den Erhalt und die Förderung des Bargeldverkehrs einsetzt. Dazu appelliert sie an Kunden des Einzelhandels und der Gastronomie, wieder vermehrt mit Scheinen und Münzen zu bezahlen. Weshalb tut sie das?
Bargeldloses Zahlen mit Karte oder Smartphone ist fraglos bequem. Die Kehrseite dieses Komforts bleibt den zahlenden Kunden in der Regel verborgen: Wo sonst nur Ware und Bargeld die Hände wechseln würden, hält hier noch eine dritte Partei, der Zahlungsdienstleister, die Hand auf und verdient mit am Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer. Seine Rechnung bekommt nur der Verkäufer zu sehen. Bezahlen müssen sie gemeinschaftlich: über den Preis der Ware, eine verringerte Gewinnmarge oder beides.
Schwerer als der finanzielle Tribut wiegt aber, dass unser Bargeld durch den zunehmenden bargeldlosen Zahlungsverkehr in seiner Existenz bedroht ist. Seine Verdrängung ist schon seit Jahren augenfällig: immer weniger Bankfilialen und Bargeldautomaten, immer mehr Selbstbedienungskassen. Manchmal kann man schon gar nicht mehr frei entscheiden, wie man zahlen möchte, oder man muss beim Barzahlen Nachteile hinnehmen. An Bahnhöfen geben Fahrscheinautomaten vermehrt kein Rückgeld mehr heraus. In den Cafeterien der Tübinger Uni wird Bargeld bereits nicht mehr angenommen. Aggressive Rabattkampagnen nötigen Kunden mit wenig Geld zum Umstieg auf digitale Kundenkarten. Wird der Rückgang nicht bald aufgehalten, geht es mit unserem Bargeld unausweichlich zu Ende.
Was ein Ende des Bargelds bedeuten würde, können wir uns schwer vorstellen, weil Bargeld schon seit Jahrtausenden existiert. Sein sozialer Nutzen fällt uns so wenig auf wie die Atemluft, die uns am Leben erhält. Kurz gesagt: Bargeld schützt unsere bürgerlichen Freiheiten. Es stärkt unser Recht auf Eigentum, macht uns unabhängiger von Banken und erhält uns unsere Privatsphäre. Hinzu kommt seine psychologische Funktion: Tauschgeschäfte von Hand zu Hand sind eine Ur-Errungenschaft der menschlichen Zivilisation. Münzen und Geldscheine, die von Geldbeutel zu Geldbeutel wandern, sind dafür ein Symbol, das wir sehen, hören und anfassen können. Sie verbinden uns miteinander.
An die Stelle der sozial nährenden Wirkung des Bargeldverkehrs tritt immer mehr die sozial zehrende Wirkung des digitalen Zahlungsverkehrs. Damit ist die unentwegte Preisgabe personenbezogener Daten digital zahlender Kunden an ein undurchschaubares, in Teilen weltumspannendes Netz elektronischer Datenspeicher gemeint. Wo Kunden noch wählen können, wie sie bezahlen wollen, geschieht diese Preisgabe freiwillig. Mit einer Abschaffung des Bargelds wären aber alle Bürger schlagartig der technischen Möglichkeit einer Totalüberwachung ausgesetzt. Prinzipiell ließe sich jeder Kauf nachverfolgen und damit auch jede Bewegung jedes Bürgers / jeder Bürgerin von Ort zu Ort. Uns bliebe nur die Hoffnung, dass uns Datenschutzgesetze und Politiker gegen den Datenhunger internationaler Konzerne und staatlicher Stellen abschirmen; die eigene Entscheidung darüber hätten wir aber aus der Hand gegeben. Was man aus solchen Transaktionsdaten eines Tages über den Einzelnen wird herauslesen können, lässt sich heute, im gerade erst beginnenden Zeitalter der künstlichen Intelligenz, noch nicht sagen. Neben unseren Freiheitsrechten würde eine Bargeldabschaffung uns Bürgerinnen und Bürger aber auch dauerhaft Geld kosten: Die Zahlungsdienstleister müssten nicht mehr die Konkurrenz kostenloser Barzahlungen fürchten und könnten ihre Zahlungsgebühren auf ein ganz neues Niveau anheben.
Theoretisch ist Bargeld bei uns in Deutschland noch das einzige gesetzliche Zahlungsmittel und kann als solches an der Ladenkasse nicht abgelehnt werden. In der Praxis ist der Begriff „gesetzliches Zahlungsmittel“ allerdings im Einzelhandel bedeutungslos geworden. Geschäftstreibende können diese Vorschrift nämlich sehr einfach umgehen, indem sie in ihren AGB die Annahme bestimmter Geldscheine oder von Bargeld überhaupt ablehnen. Dagegen hat man als Kunde keine juristische Handhabe.
Mit dem digitalen Euro soll in den kommenden Jahren neben dem Bargeld nun erstmals ein weiteres gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt werden. Während dieser privilegierte Status aber beim Bargeld ausgehöhlt ist, soll der digitale Euro nach dem aktuellen Entwurf der EU-Verordnung zur Einführung des digitalen Euro mit einer Annahmepflicht im Einzelhandel ausgestattet sein.
Bislang sind Scheine und Münzen die einzige Form von Geld, über die wir uneingeschränkt verfügen können. Guthaben auf gewöhnlichen Bankkonten stellen dagegen nur ein Zahlungsversprechen der kontoführenden Bank gegenüber dem Kontoinhaber dar und können theoretisch im Fall einer Insolvenz verloren gehen. Anders der digitale Euro, der rechtlich als unmittelbares Eigentum des Inhabers gelten soll. In dieser Hinsicht wird er dieselbe Rolle innehaben wie Bargeld, was dessen Abschaffung erleichtert.
Der digitale Euro wird, ebenso wie alle anderen Zentralbankwährungen weltweit, programmierbar sein. Mit ihm wird man Guthaben des Kontoinhabers mit einem Ablaufdatum versehen oder auf bestimmte Ausgabenzwecke begrenzen oder das Konto ganz abschalten können. Während man ihn also juristisch als Garanten von Eigentumsrechten deklariert, wird er technisch dazu geeignet sein, diese mühelos auszuhebeln. Auch wenn Gesetze vorgesehen sind, die dies (zunächst) verbieten, wird der Einzelne nur wenig Einfluss darauf haben, ob dies auch so bleibt.
Bereits heute, also ohne digitalen Euro, sind weitreichende Eingriffe in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Kontoinhabern möglich. So sind oppositionelle Medienschaffende und Parteien heute vermehrt dem „Debanking“ ausgesetzt. Hierbei werden Banken politisch unter Druck gesetzt, missliebigen Personen oder Organisationen das Konto zu kündigen oder solchen Debanking-Opfern die Eröffnung eines neuen Kontos zu verweigern. Mit dem digitalen Euro werden solche Eingriffe, wie beschrieben, ebenfalls möglich sein. Sollte dieser eines Tages unser Bargeld ersetzen, wären die Bürger noch umfassenderen Möglichkeiten der Kontrolle ausgesetzt.
Sollte unser Bargeld abgeschafft werden, blieben als anonyme Zahlungsmöglichkeit die Kryptowährungen. Als computerabhängige Technik können diese aber keinen so einfachen, verlässlichen und zukunftssicheren Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte bieten wie physisches Bargeld. Es wogt ein Wettstreit zwischen Kräften, die versuchen, den Kryptozahlungsverkehr zu überwachen, und solchen, die versuchen, ihn der Überwachung zu entziehen. Die weitere Entwicklung dieses Wettstreits lässt sich nicht voraussagen. Kein Mensch kann heute sagen, welche Bedeutung Kryptowährungen in zehn oder zwanzig Jahren haben werden.
Noch können all die beschriebenen drohenden Fehlentwicklungen auf einfache und demokratische Weise abgewendet werden. Gehen mehr Menschen wieder dazu über, den Großteil ihrer täglichen Einkäufe bar zu bezahlen, werden weder Konzerne noch Regierungsbehörden in der Lage sein, den Barzahlungsverkehr weiter einzuschränken, und unser Bargeld wird uns erhalten bleiben. Dazu braucht es ein Aufwachen und einen Sinneswandel in der breiten Bevölkerung. Es muss den Menschen sicht- und spürbar gemacht werden, in welcher Gefahr sich unser Bargeld befindet und was mit ihm alles auf dem Spiel steht.
Weil man beim Einkauf nur die Annehmlichkeiten des bargeldlosen Zahlens, nicht aber seine Schattenseite erlebt, sind sich derzeit nur wenige in der Bevölkerung der Gefahr bewusst. Händler und Gastronomen dagegen werden mindestens einmal im Monat durch die Gebührenrechnung des Zahlungsdienstleisters daran erinnert. Sie sind auch dort anwesend, wo in Deutschland täglich aber millionenfach bezahlt wird: an der Ladenkasse oder am Gästetisch oder Tresen. Das prädestiniert sie dazu, die Botschaft der Bargeldbewegung in die Bevölkerung zu tragen. Deshalb wirken vor allem Ladeninhaber und Gastronomen als Multiplikatoren der Initiative „Biberach zahlt bar“. Unser Info-Flyer liegt demnächst in vielen Biberacher Geschäften und Lokalen unserer Stadt aus. Weiteres Informationsmaterial und Aktionen auch zum Mitmachen für jedermann sind in Vorbereitung.
Die Biberacher Einzelhändler leisten zwar Pionierarbeit, stehen jedoch bundesweit keineswegs alleine da. Neben uns engagieren sich bereits viele weitere Gruppen für den Erhalt des Bargelds. Als Impulsgeber wirken dabei Referenten wie Hansjörg Stützle (https://bargeldverbot.info)der deutschlandweit Vorträge zum Thema hält (siehe auch https://www.tuebingen-zahlt-bar.de/in-der-presse , Artikel vom 28.09.2023), oder Fachjournalisten wie Norbert Häring (https://norberthaering.de/). In der Schweiz setzt sich die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) mit zwei Initiativen für den Bargelderhalt ein. Auch in der hohen Politik hat die Bargeldbewegung Fürsprecher, wie etwa den österreichischen Nationalbankchef Robert Holzmann (https://bargeldverbot.info/zitat/23rh/)
Wenn auch Ihnen der Erhalt unseres Bargelds wichtig ist, machen Sie Ihre Freunde und Verwandte in anderen Städten und Regionen auf „Biberach zahlt bar“ und die obengenannten Quellen aufmerksam. Oder gründen Sie selbst eine Bargeldinitiative in Ihrer Heimatstadt oder -region. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit unseren gesammelten Erfahrungen und unserem Rat.
- Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie
- Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 974/98
die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Euro-Banknoten und -Münzen alleinige gesetzliche Zahlungsmittel im Euro-Währungsgebiet sind. Diese Normen gelten unmittelbar und verbindlich in allen Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland.